Informationssicherheit für den Gesundheitsbereich
Der Einsatz von IT im Gesundheitsbereich muss aus datenschutz-, straf- und haftungsrechtlichen Gründen besonders hohe Anforderungen erfüllen, um die sensiblen Gesundheitsdaten angemessen zu schützen.
Allerdings fehlte bislang ein verlässlicher Rahmen, der nun mit der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V geschaffen wurde. Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an Informationssicherheit in Praxen aller Art.
Wir haben diese Zertifizierung erlangt und bieten Ihnen als fachkundiger Dienstleister gerne unsere kompetente Unterstützung an.
Lassen Sie Ihr Sicherheitskonzept von unseren zertifizierten Experten erstellen, damit Ihre Informationen sicher sind.
Unser Know-How für Ihr Sicherheitskonzept:
- zertifiziert nach IT-Sicherheitsrichtlinie § 75b SGB V
- orientiert an ISO 27001 für Informationssicherheitsmanagementsysteme
- DSGVO Konformität durch enge Abstimmung mit unseren Datenschutzexperten
- Check mittels IT-Sicherheitskatalog (Beispielansicht):
Benötigen Sie weitere Unterstützung?
Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!